28.07.2026
Supermärkte müssen sich für an Kunden abgegebene Tragetaschen auch dann am Dualen System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen beteiligen, wenn die Taschen besonders langlebig sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
Geklagt hatte ein Unternehmen, das mit Lebensmittel handelt. In seinen Geschäften bietet es so genannte Permanenttragetaschen aus recyceltem Kunststoff an, die 35 Liter fassen und in denen eine Last von 20 Kilogramm getragen werden kann. Mit seiner Klage begehrte das Handelsunternehmen die Einordnung dieser Taschen als nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
Doch das BVerwG winkte, wie bereits das Verwaltungsgericht Köln, ab: Seiner Ansicht nach sind Tragetaschen, die dem Transport gekaufter Waren dienen, unabhängig von Material und Nutzungsdauer systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Unerheblich sei, ob Kunden die Taschen später auch für andere Zwecke verwenden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.07.2026, 10 C 6.25